Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zu unserer Arbeitsweise? In unseren FAQs beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.
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Wir haben uns auf die Sprachkombination Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch spezialisiert. Sollten Sie eine Übersetzung oder Dolmetschleistungen in einer anderen Sprachkombination benötigen, empfehlen wir Ihnen gern jemanden aus unserem großen Kollegen-Netzwerk. Als aktive Mitglieder im norddeutschen Sprachmittler-Berufsverband ADÜ Nord e. V. verfügen wir über langjährige und vielfältige Kontakte in die Sprachmittlungsbranche. Übrigens: Eine eigenständige Anbieter-Recherche können Sie jederzeit auch mittels des Suchformulars auf der Startseite der Website www.adue-nord.de durchführen.
Wenn uns Ihre Anfrage erreicht, klären wir zunächst gemeinsam mit Ihnen, welche sprachmittlerischen und etwaigen sonstigen Leistungen (z. B. Apostillen oder sonstige Urkundsbeschaffungen) Sie konkret benötigen und beauftragen möchten.
Bei Übersetzungen benötigen wir für die Erstellung eines bezifferten Angebots zwingend das Ihnen vorliegende Ausgangsmaterial. Soweit noch nicht geschehen, senden Sie uns das Ausgangsmaterial bitte per E‑Mail oder unter Verwendung unseres Anfrageformulars (Kontakt auf dieser Website) z. B. als Word- oder PDF-Dokument zu. Sollten Sie eine noch sichere elektronische Übermittlungsform wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Nach einer gründlichen Sichtung in Bezug auf Wort- bzw. Zeichenanzahl, Schwierigkeitsgrad und ggf. Formatierungsaufwand erstellen wir Ihnen unverzüglich ein beziffertes Angebot einschließlich Liefertermin. Abgesehen von besonderen Einzelfällen liegt Ihnen unser Angebot innerhalb eines Werktags vor.
Bei beglaubigten Übersetzungen von Urkunden müssen wir rechtzeitig vor unserer Lieferung Gelegenheit zur Einsichtnahme in das betreffende Original erhalten haben. Die Einzelheiten hierzu klären wir im Zuge der Auftragsberatung mit Ihnen ab.
Wir sind aus Überzeugung fast ausschließlich im Fachgebiet Recht sprachmittlerisch tätig, weil wir speziell für diesen Bereich ausgebildet sind und uns in dieser Domäne heimisch fühlen. Aus eigener Ausbildung und Erfahrung wissen wir, dass fast alle Lebensbereiche auch juristisch betrachtet werden können.
Folglich übersetzen wir Texte aus praktisch allen Rechtsgebieten, und zwar mit einem besonderen Schwerpunkt im zivilrechtlichen Bereich. Zu unseren regelmäßig bearbeiteten Projekten gehören Dokumente aller Art aus dem Gesellschafts- und Handelsrecht, Vertriebsrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Immaterialgüterrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht, diese alle gegebenenfalls eingebettet in die maßgeblichen gerichtlichen und sonstigen rechtlichen Verfahren mit dem zugehörigen Verfahrensrecht.
Darüber hinaus sind wir mit Texten aus dem öffentlichen Recht einschließlich des Strafrechts vertraut. Zu nennen sind hier Schriftstücke aus Strafverfahren sowie Verwaltungsverfahren aller Art einschließlich des Steuerrechts. Last but not least übersetzen wir Texte aus dem Bereich des Europarechts, darunter insbesondere Vorabentscheidungsersuchen und Schlussanträge.
Soweit z. B. in Anhängen zu Rechtstexten in nicht nur marginalem Umfang Bestandteile enthalten sind, die aus nichtjuristischen Fachgebieten herrühren, ziehen wir beim Übersetzen Fachkollegen hinzu, die in den betreffenden Gebieten spezialisiert und fachlich qualifiziert sind. Exemplarisch sind hier Fachtexte aus den Bereichen Technik und Ingenieurswesen, Architektur- und Bauwesen, Informationstechnologie, Medizin und Pharmazie zu nennen.
Bei Übersetzungsprojekten hängt die Bearbeitungsdauer von vielen Faktoren ab. Zu berücksichtigen sind nicht nur der Zeitaufwand für die eigentliche Sprachübertragung, sondern je nach Bedarf im Einzelfall auch begleitende und ergänzende Tätigkeiten wie Dateivorbereitungen (z. B. Konvertierungen), Layout- und Recherchearbeiten, Korrekturen und Revisionen, das Anbringen von Fußnoten und Beglaubigungen sowie die Ausfertigung von Urkundsexemplaren.
Da gerade juristische Texte häufig eine sehr hohe Spezifität und sprachlich-inhaltliche Dichte aufweisen, ist häufig von einem erhöhten Schwierigkeitsgrad auszugehen, der sich tendenziell erhöhend auf die Bearbeitungsdauer auswirkt. Aus Gründen der unverzichtbaren Qualitätssicherung gilt für LegalSection bei aller Kunden- und Serviceorientierung der Grundsatz “Gut Ding will Weile haben” bzw. “Eile mit Weile”.
Wir raten unseren Kunden daher im Rahmen Ihres eigenen Arbeitsablaufs stets zu einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme zu uns, damit wir Ihren Übersetzungsbedarf optimal einplanen und Ihren Wünschen entsprechen können.
Ebenso wie hinsichtlich der erforderlichen Bearbeitungsdauer lassen sich auch zu den auftragsbedingt entstehenden Kosten abstrakt keine seriösen Aussagen treffen. Von Kunde zu Kunde zu unterschiedlich sind die einzelnen Auftragsgegenstände hinsichtlich Umfang, Schwierigkeitsgrad, Sonderwünschen und etwa erforderlichen Nebenleistungen.
Wir sichern Ihnen allerdings zu, dass wir stets faire und aussagekräftige Angebote unterbreiten, auf die Sie sich verlassen können. Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten und konkreten Vergütung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen orientieren wir uns an dem Gebührenrahmen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG). Über etwa gewünschte Nebenleistungen rechnen wir in aller Regel nach Zeitaufwand zu üblichen Freiberufler-Stundensätzen ab. Für Detailfragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Auftragsberatung gern zur Verfügung.