Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fra­gen zu unse­ren Leis­tun­gen oder zu unse­rer Arbeits­wei­se? In unse­ren FAQs beant­wor­ten wir Ihnen häu­fig gestell­te Fragen.

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Wir haben uns auf die Sprach­kom­bi­na­ti­on Deutsch-Eng­li­sch/­Eng­lisch-Deutsch spe­zia­li­siert. Soll­ten Sie eine Über­set­zung oder Dol­met­sch­leis­tun­gen in einer ande­ren Sprach­kom­bi­na­ti­on benö­ti­gen, emp­feh­len wir Ihnen gern jeman­den aus unse­rem gro­ßen Kol­le­gen-Netz­werk. Als akti­ve Mit­glie­der im nord­deut­schen Sprach­mitt­ler-Berufs­ver­band ADÜ Nord e. V. ver­fü­gen wir über lang­jäh­ri­ge und viel­fäl­ti­ge Kon­tak­te in die Sprach­mitt­lungs­bran­che. Übri­gens: Eine eigen­stän­di­ge Anbie­ter-Recher­che kön­nen Sie jeder­zeit auch mit­tels des Such­for­mu­lars auf der Start­sei­te der Web­site www.adue-nord.de durchführen.

Wenn uns Ihre Anfra­ge erreicht, klä­ren wir zunächst gemein­sam mit Ihnen, wel­che sprach­mitt­le­ri­schen und etwa­igen sons­ti­gen Leis­tun­gen (z. B. Apos­til­len oder sons­ti­ge Urkunds­be­schaf­fun­gen) Sie kon­kret benö­ti­gen und beauf­tra­gen möchten.

Bei Über­set­zun­gen benö­ti­gen wir für die Erstel­lung eines bezif­fer­ten Ange­bots zwin­gend das Ihnen vor­lie­gen­de Aus­gangs­ma­te­ri­al. Soweit noch nicht gesche­hen, sen­den Sie uns das Aus­gangs­ma­te­ri­al bit­te per E‑Mail oder unter Ver­wen­dung unse­res Anfra­ge­for­mu­lars (Kon­takt auf die­ser Web­site) z. B. als Word- oder PDF-Doku­ment zu. Soll­ten Sie eine noch siche­re elek­tro­ni­sche Über­mitt­lungs­form wün­schen, spre­chen Sie uns bit­te an.

Nach einer gründ­li­chen Sich­tung in Bezug auf Wort- bzw. Zei­chen­an­zahl, Schwie­rig­keits­grad und ggf. For­ma­tie­rungs­auf­wand erstel­len wir Ihnen unver­züg­lich ein bezif­fer­tes Ange­bot ein­schließ­lich Lie­fer­ter­min. Abge­se­hen von beson­de­ren Ein­zel­fäl­len liegt Ihnen unser Ange­bot inner­halb eines Werk­tags vor.

Bei beglau­big­ten Über­set­zun­gen von Urkun­den müs­sen wir recht­zei­tig vor unse­rer Lie­fe­rung Gele­gen­heit zur Ein­sicht­nah­me in das betref­fen­de Ori­gi­nal erhal­ten haben. Die Ein­zel­hei­ten hier­zu klä­ren wir im Zuge der Auf­trags­be­ra­tung mit Ihnen ab.

Wir sind aus Über­zeu­gung fast aus­schließ­lich im Fach­ge­biet Recht sprach­mitt­le­risch tätig, weil wir spe­zi­ell für die­sen Bereich aus­ge­bil­det sind und uns in die­ser Domä­ne hei­misch füh­len. Aus eige­ner Aus­bil­dung und Erfah­rung wis­sen wir, dass fast alle Lebens­be­rei­che auch juris­tisch betrach­tet wer­den können.

Folg­lich über­set­zen wir Tex­te aus prak­tisch allen Rechts­ge­bie­ten, und zwar mit einem beson­de­ren Schwer­punkt im zivil­recht­li­chen Bereich. Zu unse­ren regel­mä­ßig bear­bei­te­ten Pro­jek­ten gehö­ren Doku­men­te aller Art aus dem Gesell­schafts- und Han­dels­recht, Ver­triebs­recht, Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht, Immo­bi­li­en­recht, Erbrecht, Imma­te­ri­al­gü­ter­recht, Arbeits­recht, Insol­venz­recht und Ver­si­che­rungs­recht, die­se alle gege­be­nen­falls ein­ge­bet­tet in die maß­geb­li­chen gericht­li­chen und sons­ti­gen recht­li­chen Ver­fah­ren mit dem zuge­hö­ri­gen Verfahrensrecht.

Dar­über hin­aus sind wir mit Tex­ten aus dem öffent­li­chen Recht ein­schließ­lich des Straf­rechts ver­traut. Zu nen­nen sind hier Schrift­stü­cke aus Straf­ver­fah­ren sowie Ver­wal­tungs­ver­fah­ren aller Art ein­schließ­lich des Steu­er­rechts. Last but not least über­set­zen wir Tex­te aus dem Bereich des Euro­pa­rechts, dar­un­ter ins­be­son­de­re Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chen und Schlussanträge.

Soweit z. B. in Anhän­gen zu Rechts­tex­ten in nicht nur mar­gi­na­lem Umfang Bestand­tei­le ent­hal­ten sind, die aus nicht­ju­ris­ti­schen Fach­ge­bie­ten her­rüh­ren, zie­hen wir beim Über­set­zen Fach­kol­le­gen hin­zu, die in den betref­fen­den Gebie­ten spe­zia­li­siert und fach­lich qua­li­fi­ziert sind. Exem­pla­risch sind hier Fach­tex­te aus den Berei­chen Tech­nik und Inge­nieurs­we­sen, Archi­tek­tur- und Bau­we­sen, Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie, Medi­zin und Phar­ma­zie zu nennen.

Bei Über­set­zungs­pro­jek­ten hängt die Bear­bei­tungs­dau­er von vie­len Fak­to­ren ab. Zu berück­sich­ti­gen sind nicht nur der Zeit­auf­wand für die eigent­li­che Sprach­über­tra­gung, son­dern je nach Bedarf im Ein­zel­fall auch beglei­ten­de und ergän­zen­de Tätig­kei­ten wie Datei­vor­be­rei­tun­gen (z. B. Kon­ver­tie­run­gen), Lay­out- und Recher­che­ar­bei­ten, Kor­rek­tu­ren und Revi­sio­nen, das Anbrin­gen von Fuß­no­ten und Beglau­bi­gun­gen sowie die Aus­fer­ti­gung von Urkundsexemplaren.

Da gera­de juris­ti­sche Tex­te häu­fig eine sehr hohe Spe­zi­fi­tät und sprach­lich-inhalt­li­che Dich­te auf­wei­sen, ist häu­fig von einem erhöh­ten Schwie­rig­keits­grad aus­zu­ge­hen, der sich ten­den­zi­ell erhö­hend auf die Bear­bei­tungs­dau­er aus­wirkt. Aus Grün­den der unver­zicht­ba­ren Qua­li­täts­si­che­rung gilt für Legal­Sec­tion bei aller Kun­den- und Ser­vice­ori­en­tie­rung der Grund­satz “Gut Ding will Wei­le haben” bzw. “Eile mit Weile”.

Wir raten unse­ren Kun­den daher im Rah­men Ihres eige­nen Arbeits­ab­laufs stets zu einer mög­lichst früh­zei­ti­gen Kon­takt­auf­nah­me zu uns, damit wir Ihren Über­set­zungs­be­darf opti­mal ein­pla­nen und Ihren Wün­schen ent­spre­chen können.

Eben­so wie hin­sicht­lich der erfor­der­li­chen Bear­bei­tungs­dau­er las­sen sich auch zu den auf­trags­be­dingt ent­ste­hen­den Kos­ten abs­trakt kei­ne seriö­sen Aus­sa­gen tref­fen. Von Kun­de zu Kun­de zu unter­schied­lich sind die ein­zel­nen Auf­trags­ge­gen­stän­de hin­sicht­lich Umfang, Schwie­rig­keits­grad, Son­der­wün­schen und etwa erfor­der­li­chen Nebenleistungen.

Wir sichern Ihnen aller­dings zu, dass wir stets fai­re und aus­sa­ge­kräf­ti­ge Ange­bo­te unter­brei­ten, auf die Sie sich ver­las­sen kön­nen. Hin­sicht­lich der Abrech­nungs­mo­da­li­tä­ten und kon­kre­ten Ver­gü­tung von Über­set­zungs- und Dol­met­sch­leis­tun­gen ori­en­tie­ren wir uns an dem Gebüh­ren­rah­men des Jus­tiz­ver­gü­tungs- und Ent­schä­di­gungs­ge­set­zes (JVEG). Über etwa gewünsch­te Neben­leis­tun­gen rech­nen wir in aller Regel nach Zeit­auf­wand zu übli­chen Frei­be­ruf­ler-Stun­den­sät­zen ab. Für Detail­fra­gen ste­hen wir Ihnen im Rah­men unse­rer kos­ten­lo­sen und unver­bind­li­chen Auf­trags­be­ra­tung gern zur Verfügung.

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