Legalisation & Apostille
Ob Apostille oder Legalisation, wir beraten Sie hierzu gern und übernehmen auf Wunsch auch die Beschaffung. Sprechen Sie uns einfach an!

Legalisation
Im internationalen Rechtsverkehr muss von staatlichen Stellen im In- und Ausland regelmäßig festgestellt werden, ob ausländische öffentliche Urkunden verlässlich echt sind.
Erst wenn diese Frage geklärt ist, kann und sollte daran gedacht werden, von den betreffenden Urkunden – soweit erforderlich – beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Um die Feststellung der Echtheit von ausländischen öffentlichen Urkunden zu ermöglichen, ist vor langer Zeit das Legalisationsverfahren erfunden worden.
In diesem Verfahren wird von je einer staatlichen Stelle im Ausland (z. B. einem ausländischen Außenministerium) und im Inland (einer deutschen Auslandsvertretung) die Echtheit der vorgelegten Auslandsurkunde geprüft und ggf. bescheinigt (Vor- und Überbeglaubigung).
Apostille
Da das zweistufige Legalisationsverfahren zeitaufwändig und mit hohen Kosten verbunden ist, einigten sich 1961 eine ganze Reihe von Staaten im Haager Übereinkommen auf die Einführung der sog. Apostille. Diese ersetzt die Legalisation und wird von einer Behörde des Staates erteilt, durch den die Urkunde ausgestellt wurde.
Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Eine Beteiligung der deutschen Auslandsvertretung wie bei der Legalisation entfällt.
Die Apostille findet zwischen Staaten Verwendung, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Dies sind derzeit rund 115 Staaten. Eine aktuelle Liste der Vertragsstaaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Wenn Sie eine Urkunde oder ein Dokument in einem Nicht-Vertragsstaat vorlegen müssen, benötigen Sie eine Legalisation. Dann kommt das oben beschriebene Legalisationsverfahren zur Anwendung.