In einer glo­ba­li­sier­ten Welt sind Erb­fäl­le mit Aus­lands­be­zug nicht unge­wöhn­lich. Auch vie­le Deut­sche hin­ter­las­sen ihren Erben Ver­mö­gen im Aus­land. Häu­fig han­delt es sich hier­bei um Immo­bi­li­en. Liegt ein Tes­ta­ment auf Deutsch vor, muss es über­setzt wer­den, um auch in dem aus­län­di­schen Hoheits­ge­biet ver­wen­det wer­den zu kön­nen, in dem sich gege­be­nen­falls Nach­lass­ver­mö­gen befindet.

Der­ar­ti­ge Tes­ta­ment-Über­set­zun­gen kön­nen rechts­si­cher nur von Pro­fis erstellt wer­den. Sie müs­sen bestimm­te for­ma­le Anfor­de­run­gen erfül­len, um im Aus­land über­haupt als Grund­la­ge von gericht­li­chen Ent­schei­dun­gen und Maß­nah­men der Nach­lass­ab­wick­lung akzep­tiert zu wer­den. Dabei ist Eng­lisch die Spra­che des inter­na­tio­na­len Rechtsverkehrs.

Juristische Übersetzung Testament übersetzen

Den richtigen Sprachdienstleister finden

Für die Erb­be­rech­tig­ten ist die Suche nach einem kom­pe­ten­ten Über­set­zer mit Spe­zia­li­sie­rung im recht­li­chen Bereich und Erfah­rung in der Über­set­zung von Tes­ta­men­ten meist nicht so ein­fach. Dies ist nicht ver­wun­der­lich, denn die­se Recher­che ist für die Betrof­fe­nen meist etwas völ­lig Neu­es und Unge­wohn­tes. Wie also einen kom­pe­ten­ten Anbie­ter finden?

Heut­zu­ta­ge ist das Nahe­lie­gends­te, im Inter­net zu recher­chie­ren. In jeder Such­ma­schi­ne sind sofort vie­le Über­set­zungs­agen­tu­ren zu fin­den, die auf ihrer Web­site anprei­sen, fast alles in fast jede Spra­che über­set­zen zu kön­nen. Doch Ach­tung: Eine sol­che Wer­bung soll­te jeden Recher­chie­ren­den auf­hor­chen und skep­tisch wer­den las­sen. Wir von Legal­Sec­tion behaup­ten, dass ein Tes­ta­ment nicht von jeder­mann kom­pe­tent über­setzt wer­den kann.

Hier­für ist beson­de­res Fach­wis­sen Vor­aus­set­zung, das nicht jeder Anbie­ter ohne Wei­te­res mit­bringt. Die rechts­si­che­re Über­set­zung eines Tes­ta­ments erfor­dert nicht nur sprach­mitt­le­ri­sche Kom­pe­tenz, son­dern auch soli­des recht­li­ches Hin­ter­grund­wis­sen. Auf­trag­ge­ber soll­ten daher auf das Vor­han­den­sein bei­der Exper­ti­sen achten.

LegalSection ist Ihr Ansprechpartner für juristische Fachübersetzungen

Vorgehen bei der Anbieterrecherche für die Übersetzung von Ihrem Testament

Wesent­li­ches Kri­te­ri­um bei der Anbie­ter­re­cher­che muss bei Über­set­zun­gen von Rechts­tex­ten — also auch bei einem Tes­ta­ment — die Fach­kom­pe­tenz des Über­set­zungs­dienst­leis­ters und die zu erwar­ten­de Qua­li­tät der zu lie­fern­den Über­set­zung ste­hen. Denn mit einer Über­set­zung von unzu­rei­chen­der Qua­li­tät kön­nen weder Kun­den noch Drit­te etwas anfangen.

Im schlimms­ten Fall kommt es zu Monie­run­gen von Erb­fall­be­tei­lig­ten oder sogar zu Rechts­nach­tei­len und Schä­den bei den Auf­trag­ge­bern bezie­hungs­wei­se Erb­be­rech­tig­ten. Dies gilt es unbe­dingt zu ver­mei­den, indem die Wahl auf den rich­ti­gen Anbie­ter fällt.

Neben der sprach­mitt­le­ri­schen Kom­pe­tenz muss der/die zu beauf­tra­gen­de Übersetzer/in auch die erfor­der­li­che recht­li­che Fach­kom­pe­tenz mit­brin­gen. Hin­zu kom­men eben­falls wich­ti­ge Aspek­te wie ein pro­fes­sio­nel­les Qua­li­täts­ma­nage­ment, eine gute tech­ni­sche Aus­stat­tung sowie Erfah­rung. Dane­ben soll­ten Zuver­läs­sig­keit und Ter­min­treue, Kun­den­ori­en­tie­rung und ein guter Ser­vice selbst­ver­ständ­lich sein.

LegalSection ist Spezialist für die
Übersetzung von Testamenten

Soll­te in Ihrem Erb­fall ein auf Deutsch oder Eng­lisch ver­fass­tes Tes­ta­ment vor­lie­gen und zu über­set­zen sein, sind wir der rich­ti­ge Sprach­dienst­leis­ter für Sie. Unser Büro ist auf die Über­set­zung von Rechts­tex­ten in der Sprach­kom­bi­na­ti­on Eng­lisch-Deutsch spe­zia­li­siert, und erbrecht­li­che Doku­men­te bil­den einen wich­ti­gen Teil­be­reich unse­rer sprach­mitt­le­ri­schen Tätigkeit.

Als lang­jäh­rig pro­fes­sio­nell täti­ge Über­set­zer mit juris­ti­scher Vor­bil­dung wis­sen wir, womit wir es inhalt­lich zu tun haben und wor­auf es bei der Über­tra­gung eines Tes­ta­ments aus der Aus­gangs­spra­che in die Ziel­spra­che ankommt.

Da wir als Über­set­zer all­ge­mein ver­ei­digt sind, kön­nen wir bei Bedarf jeweils auch eine beglau­big­te Über­set­zung lie­fern, die mit dem gesie­gel­ten Ver­merk der Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit der Über­set­zung ver­se­hen ist. Das betref­fen­de Sie­gel ist uns von der Innen­be­hör­de Ham­burg der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg zum Zei­chen unse­rer öffent­li­chen Bestel­lung verliehen.

Von der Anfrage des Kunden
zum konkreten Angebot

Für ein kon­kre­tes und bezif­fer­tes Ange­bot benö­ti­gen wir nur eine Nach­richt von Ihnen. Ihrer Anfra­ge soll­te mög­lichst eine Scan-Kopie des zu über­set­zen­den Tes­ta­ments zum Bei­spiel im PDF-For­mat bei­gefügt sein. Erst nach Prü­fung des Aus­gangs­ma­te­ri­als kön­nen wir den zu erwar­ten­den Arbeits­auf­wand kon­kret abschät­zen und einen Preis kalkulieren.

Im Ein­zel­fall sind neben der Anfer­ti­gung der Über­set­zung Zusatz­auf­wän­de wie Lay­out-Arbeit, Hin­ter­grund­re­cher­chen und erläu­tern­de Fuß­no­ten zu berück­sich­ti­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re für beglau­big­te Über­set­zun­gen, die schon rein äußer­lich einen hohen Grad der Wie­der­erkenn­bar­keit auf­wei­sen müs­sen. Letzt­lich kommt es jedem Kun­den neben der Rich­tig­keit der Über­set­zung auch erheb­lich auf die Akzep­tanz der betref­fen­den Über­set­zung in ande­ren Län­dern an.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Juristische Übersetzung Handelsregisterauszug

Eine Handelsregisterauszug-Übersetzung für Ihr Unternehmen

Wenn sich wich­ti­ge recht­li­che Ver­hält­nis­se Ihrer Gesell­schaft bzw. Ihres Unter­neh­mens ändern, müs­sen die­se in der Regel im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. In Fäl­len mit Aus­lands­be­rüh­rung müs­sen dem Han­dels­re­gis­ter zusätz­lich beglau­big­te Über­set­zun­gen von rele­van­ten, [mehr lesen…]

Sie haben Fra­gen?
Spre­chen Sie uns an, wir hel­fen Ihnen ger­ne weiter!

Kon­takt aufnehmen