Beglaubigung von Übersetzungen

Beglaubigung von Übersetzungen

Was ist eigent­lich eine „Über­set­zungs­be­glau­bi­gung“?

Anders als zum Bei­spiel beim Nota­ri­at geht es bei die­sem Bestä­ti­gungs­ver­merk nicht um die Beschei­ni­gung der Authen­ti­zi­tät von Unter­schrif­ten oder gar um Fest­stel­lun­gen betref­fend den Inhalt eines Aus­gangs­do­ku­ments. Hier ist die Rede von der amt­lich auto­ri­sier­ten Bestä­ti­gung der Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit einer Über­set­zung durch einen all­ge­mein ver­ei­dig­ten oder ermäch­tig­ten Übersetzer.

Übersetzungen beglaubigen lassen Hamburg

Eine Über­set­zungs­be­glau­bi­gung wird in der Regel dann benö­tigt, wenn staat­li­che Stel­len im In- oder Aus­land sich dar­auf ver­las­sen kön­nen müs­sen, was der Inhalt einer in frem­der Spra­che abge­fass­ten Urkun­de ist. Denn nur mit die­ser Kennt­nis kön­nen sie den ihnen vor­lie­gen­den Vor­gang wei­ter bear­bei­ten und zum Bei­spiel ein Visum oder eine Geneh­mi­gung erteilen.